Vermieterprüfpflicht für elektrische Anlagen

Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 4.06.1993, 4 U 109/92

Folgendes Urteil traf am 4.06.1993 das OLG Saarbrücken (Aktenzeichen, 4 U 109/92):

1. Der Vermieter ist im Rahmen der ihn treffenden Instandhaltungspflicht gehalten, die elektrotechnische Anlage des vermieteten Gebäudes nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, den VDE-Bestimmungen und den wegen der Prüffristen einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4) regelmäßig zu überprüfen.

2. Kommt der Vermieter dieser Prüfpflicht nicht nach und wird der Mieter durch einen in der elektrischen Anlage aufgetretenen Fehler geschädigt (Kabelbrand), so ist der Vermieter dem Mieter für diesen Schaden einstandspflichtig. Dabei spricht eine – widerlegbare – Vermutung dafür, dass das auf dem Fehler der Elektroinstallation beruhenden Schadensereignis bei Beachtung der anerkannten Regeln der Technik (Einhaltung der Überprüffristen) vermieden worden wäre.

3. Diese aus § 536 BGB herzuleitenden Überprüfungspflichten treffen private wie gewerbliche Vermieter gleichermaßen.

Das Urteil unterstreicht einerseits die Bedeutung der Betriebsbestimmungen für Starkstromanlagen DIN VDE 0105 Teil 1 und die Prüfpflicht im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4), andererseits auch die Auffassung, dass die Unfallverhütungsvorschrift nicht nur für gewerblich, sondern auch für privat genutzte Räume gilt. Die genannten Prüffristen entsprechen dem anerkannten Stand der Technik. Nur dieser ist für die Beurteilung der Frage maßgebend, innerhalb welcher Zeitabstände wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen vorzunehmen sind. Die Prüffristen (z.B. für Fehlerstrom-Schutzschalter) hängen von den Umständen ab. Wem die fristgerechten Prüfungen obliegen, hängt von den Vorschriften des Mietrechts ab.







Infos

E-CHECK auf n-tv
E-CHECK bei n-tv

Nur eine Überprüfung sorgt für Sicherheit! In einem TV-Beitrag berichtete der Nachrichtensender n-tv über die Sicherheitsvorteile einer E-CHECK Prüfung.

Wichtig für Vermieter Kosten für E-CHECK Prüfungen sind Betriebskosten
Der Bundesgerichtshof: Wiederkehrende Kosten zur Prüfung der Elektroanlage sind umlagefähig. Mehr Sicherheit also auch für Mieter z.B. bei Neubezug einer Wohnung.
Schadens-Ursachen Wo lauert die Gefahr im Gebäude? Schadens-Ursachen im Elektrobereich.
Lesen Sie hier mehr über Kinder und Steckdosen, Elektrische Werkzeuge, Blitzschlag, Überspannung, Strom und Feuchtigkeit u.v.m.
E-CHECK Fachbetriebssuche Kompetenz in Ihrer Nähe
Finden Sie den Fachbetrieb in Ihrer Nähe: Derzeit sind bundesweit 12838 Fachbetriebe qualifiziert, eine E-CHECK Prüfung durchzuführen.

Aktuell

Keine Nachrichten in dieser Ansicht.

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt auf!

Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

» Zum Kontaktformular ...
» Zu allen Kontaktdaten ...

ArGe Medien der Elektrohandwerke im ZVEH GbR

Herzog-Heinrich-Straße 13
80336 München
Telefon: 0 89/12 55 52-12
Telefax: 0 89/12 55 52-56

E-Mail: info(at)arge-medien.de
Internet: www.arge-medien.de